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Ihre Wahl aus mehr als 3 Millionen Medien

Im elektronischen Katalog >OPAC des gesamten Münchner Bibliothekssystems können Sie nach Titeln Ihrer Wahl suchen und sie - sofern ausleihbar - mit Ihrem Bibliotheks-Ausweis bzw. Passwort für € 1,00 (unter 18 Jahren € 0,50) in die Bibliothek Ihrer Wahl bestellen. Die erfolgte Bereitstellung wird in Ihrem Benutzerkonto angezeigt. Das entsprechende Medium kann in der von Ihnen ausgewählten Bibliothek innerhalb von 14 Tagen gegen Vorlage Ihres Bibliotheksausweises abgeholt werden.
Gebührenfrei können Sie Titel aus den Freihandbeständen der Bibliotheken vor Ort aussuchen und entleihen. Auch bei Bestellungen aus dem Magazin der Zentralbibliothek Am Gasteig, die Sie in dieser Bibliothek abholen, fallen keine Gebühren an. Hier stehen Ihnen die Medien innerhalb von 20 Minuten zur Verfügung und werden bis zu 14 Kalendertage für Sie bereitgehalten.
Leihfristen
In allen 24 Bibliotheken der Münchner Stadtbibliothek gelten folgende einheitliche Ausleihfristen:
- DVDs, Videos
Leihfrist: 2 Wochen,
keine Verlängerung möglich
- CDs, Kassetten
Leihfrist: 2 Wochen,
Verlängerung 1 x 2 Wochen
- Zeitschriften
Leihfrist: 2 Wochen,
Verlängerung 1 x 2 Wochen
- Saisonliteratur
Weihnachts- und Ostermedien
Leihfrist: 2 Wochen,
keine Verlängerung möglich
- Bestseller
Leihfrist: 2 Wochen (Hör-) Bücher
Leihfrist: 1 Woche DVD
keine Verlängerung möglich
- alle anderen Medien
Leihfrist: 4 Wochen
Verlängerung: 2 x 2 Wochen
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn keine Vormerkungen auf dem Medium sind, die 2. Verlängerung ist erst nach 14 Tagen möglich.
Die Versäumnisgebühr bei Überschreiten der Leihfrist beträgt pro Medium und Öffnungstag € 0,30 (unter 18 Jahren € 0,15).
Ist Ihr Benutzerkonto mit Gebühren oder sonstigen Kosten belastet, ist leider vor Bezahlung keine Ausleihe möglich.
Für Mahnschreiben fallen zusätzliche Kosten an.
Medienersatz
Bei mehr als 6 Millionen Entleihungen jährlich liegt die Verantwortung für die entliehenen Medien beim jeweiligen Entleiher. Bitte überzeugen Sie sich vor der Ausleihe von dem einwandfreien Zustand und der Vollständigkeit der Medien und melden Sie vorhandene Schäden (Flecken, Anstreichungen, gewellte Seiten u.a.) unserem Personal. Erfolgt keine Meldung, gelten die Medien als in einwandfreiem Zustand übernommen.
Für verlorene oder beschädigte Medien wird Ersatz verlangt. Die Art des Ersatzes bestimmt die Bibliothek. Unterlassen Sie bitte in jedem Fall eigene Reparaturversuche.
Verlängerungen
Die Leihfrist kann, sofern die Medien nicht vorbestellt sind, in der Regel zweimal um jeweils 14 Kalendertage - auch über den OPAC - verlängert
werden. Die zweite Verlängerung ist frühestens am 15. Tag nach der Ausleihe möglich.
Zeitschriften, sofern nicht vorbestellt können in der Regel einmal um jeweils 14 Kalendertage verlängert werden, DVDs und Videos sind nicht verlängerbar.
Falls die Medien in der Bibliothek verlängert werden, gilt der ausgehändigte Protokollausdruck, dem das neue Leihfristende zu entnehmen ist.
Telefonisch ist die Verlängerung während der Öffnungszeiten in allen Bibliotheken möglich. Sie verzichten dabei auf den Protokollausdruck. Im Zweifelsfall gelten die bei der Bibliothek gespeicherten Rückgabefristen.
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Sie vermissen einen Titel in unserem Angebot? Dann >mailen Sie uns doch einfach Ihren Wunsch!
Alle Gebühren und ausführliche Informationen über unsere Benutzungs- Modalitäten erfahren Sie aus den entsprechenden Übersichten.
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